ᐅ per se: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de (2025)

Inhaltsverzeichnis

  • Rechtliche Einordnung von "per se"
  • Beispiel: Rechtsfolgen per se
  • Verwendung im Strafrecht
  • Verwendung im Zivilrecht
  • Per se und die Beweislastverteilung
  • Fazit
  • FAQ
  • Was bedeutet der Begriff "per se"?
  • In welchen Rechtsbereichen wird der Begriff "per se" angewendet?
  • Wie wird der Begriff "per se" im Strafrecht verwendet?
  • Wie wird der Begriff "per se" im Zivilrecht angewendet?
  • Wie wird der Begriff "per se" im Verwaltungsrecht verwendet?
  • Kann der Begriff "per se" im Zusammenhang mit Haftung verwendet werden?
  • Was ist bei der Verwendung des Begriffs "per se" in juristischen Arbeiten zu beachten?
Per se ist ein lateinischer Begriff und bedeutet "an sich" oder "von selbst". Im juristischen Kontext wird der Begriff verwendet, um auszudrücken, dass eine bestimmte Handlung oder ein bestimmter Sachverhalt ohne weitere Beurteilung oder Prüfung als gegeben oder rechtswidrig eingestuft wird.

Rechtliche Einordnung von "per se"

Die Verwendung von "per se" im juristischen Kontext ist keine eigene Rechtsfigur oder Grundsatz im deutschen Rechtssystem, sondern dient lediglich der sprachlichen Vereinfachung. Der Begriff findet häufig Anwendung, um Gesetzesbestimmungen, gesetzliche Vermutungen oder absolute Rechtsfolgen zu verdeutlichen. Dabei erleichtert der Ausdruck die Kommunikation über rechtliche Sachverhalte.

Beispiel: Rechtsfolgen per se

Ein typisches Beispiel für die Anwendung von "per se" ist die Regelung der unwirksamen Geschäftsbedingungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) (§§ 305-310 BGB). Gemäß § 306 Abs. 1 BGB führt eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners dazu, dass die gesamte Geschäftsbedingung unwirksam ist. In diesem Fall liegt eine Rechtsfolge per se vor; die Unwirksamkeit bedarf keiner weiteren Prüfung.

Verwendung im Strafrecht

Im Strafrecht findet der Begriff "per se" häufig Anwendung, um strafbare Handlungen zu beschreiben, die ohne weiteres als rechtswidrig eingestuft werden. Dies betrifft insbesondere absolute Strafausschließungsgründe oder Tatbestandsmerkmale.

Ein konkretes Beispiel hierfür ist § 211 StGB, der den Mord als Verbrechen per se einschätzt. Die Regelung enthält verschiedene Mordmerkmale wie Habgier, niedrige Beweggründe oder heimtückisches Handeln, deren Vorliegen die Tat per se als Mord einstuft.

Verwendung im Zivilrecht

Auch im Zivilrecht kann der Begriff "per se" Verwendung finden. Ein Beispiel hierfür sind die in § 823 BGB geregelten Schadensersatzansprüche. Wenn jemand vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dieser gemäß § 823 BGB schadensersatzpflichtig. In einem solchen Fall ist die Rechtsverletzung per se gegeben; es bedarf keiner weiteren Prüfung, ob die Handlung rechtswidrig ist.

Per se und die Beweislastverteilung

Der Begriff "per se" kann im Zusammenhang mit der Verteilung der Beweislast im Prozess eine Rolle spielen. Bei sogenannten absoluten Gesetzesvermutungen besteht keine Möglichkeit für den Betroffenen, den Gegenbeweis zu erbringen. Daher liegt auch hier die Annahme einer Rechtsfolge per se vor.

Ein Beispiel hierfür ist die Vermutung des Verschuldens bei einem Verkehrsunfall, wie sie in § 17 StVG geregelt ist. Wird bei einem Unfall ein Fahrzeug beschädigt, so wird das Verschulden des Fahrers per se vermutet. Der Fahrer muss dann den Gegenbeweis erbringen, um die Haftung abzuwehren.

Fazit

Der Begriff "per se" ist im deutschen Rechtssystem kein eigenständiger Rechtsbegriff, sondern dient lediglich der sprachlichen Vereinfachung. Er findet Anwendung in verschiedenen Rechtsbereichen, beispielsweise im Strafrecht, im Zivilrecht und bei der Beweislastverteilung. Merkmal solcher Regelungen ist, dass die Rechtsfolge ohne weitere Prüfung eintritt oder ein bestimmter Sachverhalt ohne weiteres als gegeben angesehen wird.

FAQ

Was bedeutet der Begriff "per se"?

Der Begriff per se stammt aus dem Lateinischen und bedeutet wörtlich übersetzt "durch sich selbst" oder "an sich". Im juristischen Kontext wird dieser Begriff verwendet, um darauf hinzuweisen, dass eine bestimmte Rechtsfolge oder Eigenschaft aus der Natur einer Sache oder einer Handlung selbst herrührt, unabhängig von anderen Einflüssen oder Umständen. Dies kann bedeuten, dass eine Handlung oder ein Sachverhalt per se bzw. an sich unzulässig, strafbar oder rechtswirksam ist, ohne dass es einer zusätzlichen Prüfung bedarf.

In welchen Rechtsbereichen wird der Begriff "per se" angewendet?

Der Begriff per se findet Anwendung in verschiedenen Rechtsbereichen, wie beispielsweise im Strafrecht, im Zivilrecht, im Verwaltungsrecht oder im Sozialrecht. Dabei dient der Begriff in der Regel der Klarstellung und Vereinfachung der rechtlichen Beurteilung eines Sachverhalts, einer Handlung oder einer Rechtsfigur. Die Verwendung des Begriffs per se kann sowohl bei der Auslegung von Gesetzen und Vorschriften, als auch in Urteilen und juristischen Kommentaren vorkommen.

Wie wird der Begriff "per se" im Strafrecht verwendet?

Im Strafrecht wird der Begriff per se häufig im Zusammenhang mit der Beurteilung von Straftatbeständen verwendet. Dabei kann es vorkommen, dass eine Handlung oder ein Sachverhalt per se strafbar ist, weil sie bereits durch ihre bloße Vornahme oder Existenz gegen strafrechtliche Vorschriften verstößt.

Ein Beispiel hierfür ist die sogenannte unerlaubte Handlung. Eine Handlung ist per se unerlaubt, wenn sie gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ohne dass es weiterer Prüfungen bedarf. So ist etwa der Diebstahl per se strafbar gemäß § 242 des Strafgesetzbuchs (StGB). Ähnlich verhält es sich mit der Sachbeschädigung nach § 303 StGB oder der Körperverletzung nach § 223 StGB.

Wie wird der Begriff "per se" im Zivilrecht angewendet?

Im Zivilrecht kann der Begriff per se verwendet werden, um auf die automatische Rechtsfolge einer Handlung oder eines Vertrages hinzuweisen. So kann beispielsweise ein Vertrag per se rechtswirksam sein, weil er alle erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und keine Nichtigkeitsgründe vorliegen. Dies kann etwa bei der Schließung eines Kaufvertrages der Fall sein, der gemäß § 433 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) rechtswirksam zustande kommt, sobald sich die Vertragsparteien über den Kaufgegenstand und den Kaufpreis einig sind.

In anderen Fällen kann eine Rechtshandlung per se rechtswidrig sein. Hierzu zählt etwa die sogenannte unerlaubte Handlung nach § 823 BGB, die per se zu einem Schadensersatzanspruch führt, wenn durch die Handlung ein absolut geschütztes Rechtsgut verletzt wird.

Wie wird der Begriff "per se" im Verwaltungsrecht verwendet?

Im Verwaltungsrecht kann der Begriff per se zum Einsatz kommen, um die Natur eines Verwaltungsaktes zu beschreiben. Beispielsweise kann eine behördliche Verfügung per se rechtswidrig sein, wenn sie gegen gesetzliche Vorschriften verstößt und dies bereits aufgrund der objektiven Umstände erkennbar ist. In solchen Fällen kann ein Widerspruch nach § 68 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) oder eine Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden, um die Rechtswidrigkeit und die damit verbundenen Rechtsfolgen gerichtlich überprüfen zu lassen.

Kann der Begriff "per se" im Zusammenhang mit Haftung verwendet werden?

Ja, der Begriff per se kann auch im Zusammenhang mit der Haftung verwendet werden. Hierbei kann es etwa darauf hindeuten, dass eine Person per se für einen bestimmten Schaden haftet, weil die Haftung aufgrund einer gesetzlichen Norm oder eines Vertrages zwingend vorgeschrieben ist. Andererseits kann eine Haftung per se ausgeschlossen sein, wenn die betreffende Person nachweislich keinen Einfluss auf den Schadenseintritt hatte oder die Haftung durch gesetzliche Regelungen oder vertragliche Vereinbarungen ausdrücklich begrenzt bzw. eingeschränkt ist.

Was ist bei der Verwendung des Begriffs "per se" in juristischen Arbeiten zu beachten?

Bei der Verwendung des Begriffs per se in juristischen Arbeiten sollte stets darauf geachtet werden, dass der Begriff präzise und sachgerecht verwendet wird. Es ist wichtig zu erläutern, aus welchen rechtlichen Gründen eine Handlung, ein Sachverhalt oder eine Rechtsfigur per se eine bestimmte Rechtsfolge oder rechtliche Bewertung nach sich zieht. Dabei sollte der Begriff nicht inflationär oder als bloßer Füllbegriff verwendet werden, sondern stets eine klare Funktion innerhalb der Argumentation erfüllen.


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Author: Greg Kuvalis

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